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Die »Zeitschrift für Heereskunde« Ausgabe 469![]() Juli/September 2018 - Auszüge 1 -AUS DER REDAKTION Zurzeit wird man immer wieder mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konfrontiert. Dass Datenschutz nicht nur zum Schutz des persönlichen Eigentums, sondern auch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte wichtig ist, dürfte Jedem einleuchten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe unserer Zeitschrift das Dokument „Datenschutz in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde e.V. – Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihre Rechte“ vor und bitten darum, dieses Dokument sorgfältig zu lesen. Neu in die Gesellschaft eintretende Mitglieder bestätigen auf ihrem Mitgliedsantrag, dass sie mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten für Vereinszwecke einverstanden sind. Bestehende Mitglieder haben das Recht, dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten für Vereinszwecke jederzeit schriftlich durch eMail oder Brief an den Sekretär der Gesellschaft Dr. Frank Buchholz (Anschrift und eMail-Adresse finden Sie auf Seite 8 des Dokuments) zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruches bitten wir zu bedenken, dass damit auch die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde automatisch endet. Ohne beispielsweise die persönlichen Daten aus Ihrem SEPA-Mandat für den Einzug Ihres Jahresbeitrags oder Ihre Adressdaten für den Versand der Zeitschrift für Heereskunde verwenden zu können, würde Ihre Mitgliedschaft in der Gesellschaft inhaltsleer. Aus Gründen des Datenschutzes entfällt ab dieser Ausgabe das Mitarbeiterverzeichnis auf der 2. Umschlagseite. Leser, die sich mit einem Autor in Verbindung setzen möchten, wenden sich einfach an die Redaktion. Diese wird gern den Kontakt herstellen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Vorstand ![]() Uniformkunde Ulrich Herr:
Abb.: Mannschaftshelm des Garde-Reiter-Regiments mit aufgeschraubtem Paradelöwen. Der schwarz gefütterte Nackenschirm ordnet den Helm als Eigentumsstück ein. [Privatsammlung] Dieser Beitrag zeigt zum ersten Mal und ausführlich anhand der überlieferten Archivalien die Vorgeschichte des Paradelöwen und das Prozedere von dessen Einführung auf. Neben Entwurfsskizzen werden zeitgenössische Fotos eines damals angefertigten Modells veröffentlicht. Außerdem finden neben den beteiligten Künstlern und Heraldikern der 1907 gefertigten Stückzahl die damaligen Preise Erwähnung. Johannes Menzel und Hans-Dieter Zimmer: ![]()
Abb: Ergänzende Anmerkungen zum Artikel: „Ein seltenes Foto“ Es handelt sich bei dem Foto, welches diesem Artikel beigegeben ist, tatsächlich um ein seltenes und höchst interessantes Foto. Nach detaillierter Analyse des Fotos müssen jedoch noch einige Informationen ergänzt werden... Militärgeschichte Oliver Heyn:
Am Vormittag des 12. Februar 1846 nahm Ludwig Mierosławski ein Bad in seinem Arbeitszimmer im Gutshaus von Swiniary, nur wenige Kilometer nordwestlich von Gnesen gelegen. Er kam hier inkognito bei seinem Bekannten, dem Gutsbesitzer Jozef Rowinski, unter und bearbeitete letzte Anweisungen für einen geplanten Aufstand. Dieser sollte Ende Februar zeitgleich in verschiedenen Regionen des geteilten Polens ausbrechen. Tatsächlich war Mierosławski einer der bedeutendsten Köpfe der gegen Preußen und Russland gerichteten Verschwörung und speziell für die militärstrategischen Planungen der Aufständischen zuständig; er zeichnete sich vor allem durch Koordinationstalent und vorausschauende Dispositionen aus. Was Mierosławski allerdings nicht vorhersehen konnte, war der Verrat des polnischen Adeligen Henryk Poninski, der Details der Aufstandsplanung dem Posener Polizeipräsidenten mitteilte. Und so riegelten preußische Gendarmen wenig später unbemerkt das Gut Swiniary ab, während Mierosławski gerade badete. Obwohl dieser noch schnell aus dem Waschzuber sprang und einige kompromittierende Manuskripte und Landkarten verbrannte, konnte er doch nicht alle Beweise beseitigen und auch der Festnahme nicht entgehen. Mit der Verhaftung eines der führenden Köpfe der Verschwörung war der geplante großpolnische Aufstand des Jahres 1846 bereits vor dem Losschlagen faktisch gescheitert. Mierosławski wurde zunächst in Posen inhaftiert, später aber aus Sicherheitsgründen in das neu errichtete Zellengefängnis nach Berlin-Moabit gebracht. Seiner Verhaftung waren noch zahlreiche andere Festnahmen gefolgt. Insgesamt befanden sich 254 Personen in Untersuchungshaft und bereiteten sich auf einen der größten Prozesse der preußisch-deutschen Justizgeschichte vor. Die Anklage gegen die polnischen Verschwörer erfolgte aufgrund der sehr umfassenden Beweisaufnahmen erst nach etwa anderthalb Jahren im August 1847. Während der Untersuchungshaft befasste sich Mierosławski eingehend mit der Vorbereitung seiner gerichtlichen Verteidigung, die wenig später in vielbeachtete eloquente Reden mündete. In der Abgeschiedenheit der Gefängniszelle aber und von der Öffentlichkeit unbeobachtet, widmete sich Mierosławski der Erfindung eines militärisch-strategischen Spiels, dessen Entstehung nur durch seinen Bildungshintergrund verstanden werden kann... Hans Lipp: Als Vorläufer des heutigen Bundesgerichtshofes in Karlsruhe gab es bis 1945 in Leipzig das Reichsgericht. Es entschied als Revisionsgericht Streitigkeiten in Zivil- und Strafsachen. Sofern nach Ansicht des Reichsgerichts diese Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren, wurden sie in einer fortlaufenden Entscheidungssammlung veröffentlicht. Natürlich wurden zum Schutze der beteiligten Personen die Namen der Parteien und Ortsangaben nur in Abkürzungen angegeben. Im 98. Band seiner Entscheidungen in Zivilsachen hat das Reichsgericht auf Seite 176ff folgende Entscheidung vom 23. Februar 1920 veröffentlicht: „In Sachen Ku. (Beklagter) gegen Ke (Kläger): Der Beklagte hatte von 1898 an mit der Klägerin etwa 10 Jahre lang ein Verhältnis, dem drei Kinder, darunter ein noch lebendes, entsprossen sind. Als Kavallerieleutnant in St.A. hat er ihr am 1. März 1904 folgenden Schein ausgestellt: Gebe hiermit schriftlich, daß ich für Jossi während unserem seit vier Jahre bestehenden Verkehr stets gesorgt habe und auch weiter stets sorgen werde. Alles Nähere habe ich persönlich mit Jossi besprochen. Sollte es der Fall sein, daß ich heiraten würde, was ziemlich ausgeschlossen ist, so verpflichte ich mich, in diesem Fall Jossi eine Summe von mindestens 15.000 Mark zu geben. Der Beklagte hat sich im Jahr 1911 verheiratet. Marine Ulrich Schiers: Im Jahr 1856 erfand der Pastor Ernst August Ludwig Giebelhausen aus Volkstedt bei Eisleben (15. Dezember 1804 Sangerhausen – 17. Juni 1876 Ellrich) ein „Taucherschiff für wissenschaftliche und Friedenszwecke“. Dieses Schiff, auf dem Prinzip des kartesianischen Teufelchens beruhend, war eine Art Gondel, welche es zwei bis drei Mann ermöglichte, auf der Wasseroberfläche zu fahren, oder, wenn die Schiebladen der Decke und Seitenwände geschlossen wurden, unterzutauchen...
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