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Die »Zeitschrift für Heereskunde« Ausgabe 453

Juli/September 2014 - Auszüge 1 -

Ausgabe vergriffen!

Frank Buchholz:
Strukturelle Defizite der deutschen Armee im Marnefeldzug 1914
Teil 1

Abb.: Täglicher Verpflegungsbedarf eines Infanterie-Bataillons.

Aufgrund des historischen Datums begegnet uns im Jahr 2014 eine Vielzahl von Publikationen, die sich mit dem Ersten Weltkrieg befasst, die insbesondere seine Anfangsphase, den Westfeldzug im August und September 1914 und das Scheitern des Schlieffenplans in der Marneschlacht beleuchten. In vielen dieser Bücher und Aufsätze werden erneut die operativ-strategischen Abläufe, die Entscheidungen der Obersten Heeresleitung, der beteiligten Armee-Oberbefehlshaber und die Entscheidungen und Reaktionen der Alliierten Seite untersucht – bis hin zu „was wäre wenn“ Szenarien, die der Frage nachgehen, ob ein Sieg an der Marne nicht doch möglich gewesen wäre und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Diesen Fragestellungen versucht der vorliegende Aufsatz in seinen drei Teilen aber gerade nicht nachzugehen. Der Autor teilt die verbreitete und allgemein akzeptierte Position, dass die verfügbaren deutschen Kräfte im Sommer 1914 nicht ausreichend waren, um einen Sieg im Westen – oder gar im Westen und im Osten – gemäß den Vorgaben des Schlieffenplans herbeiführen zu können. Der vorliegende Aufsatz untersucht darüber hinaus gehend, inwieweit deutlich erkennbare strukturelle Defizite der in langen Friedensjahrzehnten aufgebauten deutschen Armee(n) durch die Konfrontation mit der Kriegswirklichkeit 1914 offensichtlich wurden und ihrerseits zum Scheitern an der Marne beigetragen haben. Zu diesen strukturellen Defiziten zählen insbesondere drei Themenbereiche, die es lohnen, einmal näher betrachtet zu werden:

1. Logistische Probleme bei der Versorgung der blitzkriegartig vorgehenden Armeen des rechten Angriffsflügels,

2. Der unvorbereitete Einsatz der großen Truppenkörper der Heereskavallerie, den HKKs, und deren unzureichende Leistungen in der operativen Aufklärung,

3. Das Versagen des Prinzips der Führung durch Weisungen (heute: Auftragstaktik) angesichts der völlig unzureichenden Kommunikationsverbindungen zwischen Oberster Heeresleitung (OHL) und den Armee-Oberkommandos (AOKs).

Abb.: Proviant-Kolonne auf dem Marsch.

Es geht hier auch nicht darum, die Leistungen der deutschen Armee(n) im Vergleich zum Beispiel zu Briten und Franzosen zu bewerten. Gerade in der französischen Armee hat der Kriegsbeginn ebenfalls etliche Defizite an Führung, Ausrüstung, Bewaffnung, Ausbildung, Eisenbahnwesen und Nachschub offengelegt. Aber die deutsche Armee nimmt hier eine Sonderrolle ein: eine Armee, die seit Jahren die Doktrin verfolgte, den Sieg durch die Vernichtung des Gegners in einer blitzkriegsartigen Operation herbeizuführen, war gezwungen, nicht nur auf dem Gebiet von Taktik, Operationsführung, Ausbildung und Ausrüstung ihren Gegnern überlegen zu sein, sie hätte auch die logistischen Anforderungen eines solchen Blitzkrieges tiefer durchdringen und entsprechende Vorbereitungen treffen müssen. Hier wurde die deutsche Armee aber von ihren eigenen Traditionen eingeholt...


Ulrich Herr:
"Eine Uniform genügt doch"
Die zwei Generalsuniformen der Kommandeure der mecklenburgischen 34. Infanterie- sowie der 17. Kavallerie-Brigade

Dass im Kaiserreich die Kommandeure der beiden mecklenburgischen Brigaden (34. Infanterie-Brigade: Grenadier-Regiment Nr. 89 und Füsilier-Regiment Nr. 90 sowie 17. Kavallerie-Brigade: Dragoner-Regimenter 17 und 18) als Generale zwei verschiedene Generalsuniformen vorhalten und je nach Anlass tragen mussten, ist einerseits vermutlich wenig bekannt und aus heutiger Sicht kurios, andererseits aber auch Ausdruck des besonderen Charakters der Preußischen Armee als Kontingentsarmee sowie der differenzierten Rechte, die Preußen den kleineren Bundesstaaten in den mit diesen abgeschlossenen Militärkonventionen zugestand...

Abb.:
Großherzoglich mecklenburgischer General Julius von Holstein (1814 – 1888), aufge- nommen um 1880. Seit 1878 Generalmajor wurde er 1881 Generalleutnant und Chef des großherzoglichen Militärdepartements. Holstein fiel als rein mecklenburgischer General nicht unter die Bestimmungen der AKO vom 22. Mai 1877 [Archiv Keubke].

Wolfgang Klepzig:
Die weiblichen Chefs bzw. Inhaber von Truppenteilen des deutschen Heeres
mit Stand 1914

Mit diesem Beitrag soll der Versuch unternommen werden, ein in der Heeres- und Uniformkunde nur hin und wieder bearbeitetes Thema in Erinnerung zu bringen und durch Abbildungen zu bereichern. Vor allem dem Altmeister der Uniformkunde Paul Pietsch ist es zu verdanken, sich als erster mit dem Thema beschäftigt zu haben. Gleichwohl ist auch der Fotografie der damaligen Zeit zu danken. Durch diese gestochen scharfen Aufnahmen kann noch heute fast jedes Detail erkannt werden. Da in den Bekleidungsvorschriften von Preußen, Bayern und Sachsen nur die Uniformen der männlichen Chefs behandelt und mit keinem Wort die weiblichen erwähnt werden, sind diese Zeugnisse heute umso wertvoller.

Abb.:
Uniform der Herzogin von Braunschweig als
2. Chef des 2. Leib-Husaren-Regiments Nr. 2. Dieses einzigartige Uniformensemble wurde von ihr dem Wehrgeschichtlichen Museum Rastatt übereignet.
[Wehrgeschichtliches Museum Rastatt]

Weibliche Regimentschefs galten natürlich nicht als Offiziere, dennoch erschien ein Teil von ihnen selbstverständlich zu offiziellen Anlässen ihres Regimentes in Uniform.

Die fürstlichen Damen wurden, wie auch in anderen europäischen monarchischen Staaten, vom Souverän als Chef der Armee zum Chef eines Regimentes ernannt. Für das Regiment war es eine hohe Auszeichnung und Ehre einen Chef zugewiesen zu bekommen und einen weiblichen Chef als besondere Seltenheit. Aber auch für den Chef war es eine besondere Ehre.

Auguste Viktoria Königin von Preußen und Deutsche Kaiserin beispielsweise war, wie alle ihre Vorgängerinnen nach Königin Luise, stillschweigend Chef des Kürassier-Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2 – aber traditionell ohne Führung in der Rangliste. Die ernannten Chefs traten vollständig in das Verhältnis eines Chefs ein, hatten keine Befehlsbefugnis, erhielten aber allerdings regelmäßig den Offizier-Rapport, die Ranglisten, alle Vorkommnisse und die eingereichten Beförderungsvorschläge vorgelegt. Die stillschweigende Pflicht war das Eintreten für die sozialen Belange ihres Regimentes. So kümmerten sie sich zum Beispiel um in Not geratene Familien, junge Offiziere die sich kein eigenes Pferd leisten konnten, die Truppenküche, Kasernengärten, die jährliche einmalige Zulage für Regimentsmusiker sowie um das Einrichten einer Bibliothek.

Ein Teil der weiblichen Chefs war in der Lage, an der Spitze ihres Regimentes reitend, dieses in der Parade dem König vorzustellen oder bei offiziellen Anlässen mit ihrem Pferd im Glied stehend präsent zu sein. Dieses verlangte von den Damen Mut und ein gehöriges Maß an Selbstbewusstsein. Denn sie mussten im Damensattel absolut zu Hause sein, also auch bei der Geräuschkulisse einer Parade reiten können.

Obwohl sich, wie bereits erwähnt, die Vorschriften nicht darüber auslassen, entsprachen die Uniformen für die verschiedenen Anlässe, bis auf wenige Ausnahmen, vollkommen den Bekleidungsvorschriften. Die Damen als Chef oder Inhaber eines Regimentes trugen die Uniform des Truppenteils, sowie je nach Anlass die Achselstücke oder Epauletten eines Stabsoffiziers...