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![]() Die »Zeitschrift für Heereskunde« Ausgabe 451Januar/März 2014 - Auszüge 1 -Alexander Querengässer:
Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (14. – 19. Oktober 1813) sah das Königreich Sachsen einer ungewissen Zukunft entgegen. Zwar hatten große Teile der Armee am 18. Oktober die Fronten gewechselt und waren zu den Verbündeten übergelaufen, aber König Friedrich August I. hatte das Ende des gewaltigen Ringens immer noch als Napoleons Verbündeter miterlebt. Infolgedessen befand er sich nun als Gefangener der Verbündeten in Berlin. Das Königreich kam unter russische Militärverwaltung. Diese forderte von dem Land, das innerhalb von nur zwölf Monaten zwei Armeen verloren hatte, die Aufstellung neuer Truppen. Für diese Aufgabe war die 4. Sektion des Gouvernements zuständig, deren Leitung zunächst Generalmajor Hans Adolf von Carlowitz und kurz darauf Generalmajor Johann Justus Vieth von Golsenau übernahm. Bereits Anfang November ließ der russische Generalgouverneur, Fürst Repnin, eine Verordnung bezüglich der Aufstellung einer Landwehr im Land publik machen. General Vieth von Golsenau beschäftigte sich in der Folge mit dem Plan zur Aufstellung dieser Regimenter nach preußischem Vorbild. Sie sollten nach den Vorstellungen der Alliierten eine Stärke von 20.000 Mann erreichen. Zur Spezifizierung der Landwehrverordnung erließ der General ein "Eides=Rotul für die freywilligen Sachsen und die Sächs. Landwehr", welches Fragen der Aufstellung, Ausrüstung und des Einexerzieren klärte. Der Verfasser berichtet weiter detailliert über Aufstellung, Organisation, Uniformierung und Rangabzeichen der sächsischen Landwehr - auch der Landwehrkavallerie - und beschreibt und bewertet ihren Einsatz beim III. Bundeskorps ab März 1814, ihre Feuertaufe und Niederlage bei der Schlacht von Courtray, die Rückkehr nach Dresden sowie die Zeit bis zur Auflösung der Landwehr am 1. Oktober 1816. Wolfgang Friedrich: Nach französischem Vorbild erfolgte in den Jahren der Herrschaft Napoleons in vielen deutschen Staaten die Gründung von Gendarmerien, die hauptsächlich im ländlichen Gebiet zum Einsatz kamen und als militärisch organisierte Formation Einheit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienten.
In diesem Beitrag berichtet Wolfgang Friedrich zunächst über die französische Gendarmerie als Vorbild. Im zweiten Teil behandelt er die Gründungen in den von Napoleon bzw. dessen Verwandten regierten Königreichen Italien, Neapel und Westphalen sowie dem Großherzogtum Berg und abschließend neben den Rheinbundstaaten: Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen-Darmstadt sowie Sachsen-Gotha-Altenburg, außerdem das Königreich Preußen sowie Russland.
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