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Die »Zeitschrift für Heereskunde« Ausgabe 409

Juli/September 2003 - Auszüge 1 -


Ulrich Herr:
Die militärischen Uniformen des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1845 - 1868
3. Die Übergangszeit zum Infanterie-Regiment Nr. 94

Nach dem Krieg von 1866 schlossen das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, die Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen sowie die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ältere und jüngere Linie am 26. Juni 1867 mit Preußen eine Militärkonvention ab. Im Ergebnis der Militärkonvention bildete das aus drei Bataillonen bestehende Großherzogliche Infanterie-Regiment ein eigenständiges Regiment im Rahmen des Heeres des unter preußischer Führung stehenden Norddeutschen Bundes. Dieses Regiment erhielt zunächst die Bezeichnung 5. Thüringisches Infanterie-Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), 1912 dann Infanterie-Regiment Großherzog von Sachsen (5. Thüringisches) Nr. 94.

In seinem Artikel stellt der Verfasser die Besonderheiten der frühen Uniformierung nach dem Krieg von 1866 bis zum Jahre 1868 vor. 1868 erfolgte die Einkleidung und Ausrüstung des Regiments nach preußischen Normen – auf den Schulterklappen und Achselstücken blieb der gekrönte Namenszug des Großherzogs; der Helmadler erhielt den neusilbernen Stern mit dem großherzoglichen Staatswappen aufgelegt, die Bandeauinschrift lautete: "MIT GOTT FÜR FUERST UND VATERLAND".

Abb.: Helmbeschlag eines Reserveoffiziers (ohne Bandeau!) nach der A.C.O. vom 6. April 1869.


Peter Freyda:
Die (geplante) Einführung von Rückenklingen bei der altpreußischen Kavallerie gegen Ende des 18. Jahrhunderts

Anhand von bis heute überlieferten Quellen untersucht der Verfasser die Ausrüstung der preußischen Kavallerie-Regimenter (Kürassiere und Dragoner) mit Blankwaffen am Ende des 18. Jahrhundert – also erst nach dem Tode Friedrich des Großen. Aus Kostengründen wurde die Einführung einer neuen Blankwaffe mit Rückenklinge zunächst bei den Dragonern bis 1798 zurückgestellt, danach sollten die Kürassier-Regimenter die neue Waffe erhalten - zuerst das Regiment Garde du Corps.

Doch was als Modernisierung geplant war, weitete sich zu einem Rüstungsskandal aus. Die Waffe war zu schwer und wurde abgelehnt, doch in der A.C.O. vom 29. Juli 1799 heißt es lapidar: "Die Garde du Corps behalten die jetztigen schweren Rückenklingen".

Mit Ordre vom 8. Oktober 1805 verfügte der König allerdings: "Bei der Garde du Corps sollen die jetztigen Klingen mit den alten zu Rückenklingen abgeänderten ausgetauscht und die Ausgabe angeordnet werden". Hierbei wurden die alten, bikonvexen Klinge durch Anschleifen eines Rückens umgeändert – die so geänderten Waffen wurden "Rückenstreifer" genannt. Sie stellen eine ausgesprochene Seltenheit dar.

Die Abbildung zeigt Gefäße und oberen Teil der Klingen der Exemplare mit Rückenklinge (links) und mit angeschliffenen Rücken einer bikonvexen Klinge (rechts).